5. Welcher Wassereinwirkungsklasse werden bodengleiche Duschen zugeordnet? Bodengleichen Duschen ohne Duschabtrennung wird die Wassereinwirkungsklasse W2-I zugeordnet. Bodengleichen Duschen mit Duschabtrennung wird außerhalb der Dusche die Wassereinwirkungsklasse W1-I zugeordnet. 6. Welche Abdichtungsuntergründe sind bei den Wassereinwirkungsklassen W0-I und W1-I zulässig? Für die Wassereinwirkungsklassen W0-I und W1-I sind auch feuchteempfindliche Untergründe zugelassen. // Gips- und Gipskalkputze nach DIN EN 13279-1 // Gips-Wandbauplatten nach DIN EN 12859 // Gipsplatten mit Vliesarmierung nach DIN EN 15283-1 // Gipsfaserplatten nach DIN EN 15283-2 // Gipsplatten nach DIN 18180 bzw. DIN EN 520 // Calciumsulfatgebundene Estriche nach DIN EN 13813 7. Welche Abdichtungsuntergründe sind bei der Wassereinwirkungsklasse W2-I zugelassen? Für die Wassereinwirkungsklasse W2-I sind ausschließlich feuchteunempfindliche Untergründe zulässig. // Beton nach DIN EN 1992 // Kalkzementputz der Mörtelgruppe CS II/III nach DIN EN 998-1 // Zementputz der Mörtelgruppe CS IV nach DIN EN 998-1 // Hohlwandplatten aus Leichtbeton nach DIN 18148 // Zementgebundene mineralische Bauplatten // Porenbeton-Bauplatte nach DIN 4166 // Zementestrich // Verbundelemente aus expandiertem oder extrudiertem Polystyrol mit Mörtelbeschichtung und Gewebearmierung 8. Wie weit müssen Bodenabdichtungen im Wandbereich hochgeführt werden? Werden lediglich Bodenflächen in Badezimmern und Nassräumen abgedichtet, ist die Abdichtung mindestens 5 cm über Oberkante Fertigfußboden hochzuführen. 9. Welche Anforderungen werden an die Abdichtungen von Bereichen unter oder hinter Duschtassen und Badewannen gestellt? Prinzipiell besteht die Möglichkeit, die Abdichtung unter und hinter der Wanne weiter- und durchzuführen sowie an die Flächenabdichtung des Bodens anzuschließen. Alternativ können Wannenrandabdichtungsbänder an die Flächenabdichtung der Wand angeschlossen werden.
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